Prof. Dr. Fritz und Prof. Dr. Magdalena Klinger-Stiftung
Sitz in Helgoland · anerkannt 1994
gemeinnützigkommunale Stiftung
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die Pflege Helgoländer Brauchtums und heimischer Helgoländer Kultur, und
zwar auch in Hamburg und Umgebung. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck insbesondere durch:
1. Die eigene, selbständige Förderung kultureller und baulicher Vorhaben, mit denen Helgoländer
Bürgern oder Bürgerinnen, insbesondere Jugendlichen, die Pflege ihres Brauchtums und ihrer
Helgoländer Kultur ermöglicht wird, insbesondere durch Herrichtung und Errichtung von
Räumlichkeiten, Veranstaltungen von Kultur- und Heimatabenden, Anlegen und Unterhaltung einer
Kultur- und Brauchtumssammlung. Darstellungsveranstaltungen mit denen das Interesse der
Öffentlichkeit an Helgoländer Brauchtum und Helgoländer Kultur geweckt oder vergrößert wird.
2. Die eigene, selbständige Unterhaltung von Räumen für Öffentlichkeitsveranstaltungen und als
Treffpunkt für Helgoländer Bürger und Bürgerinnen, insbesondere Jugendlichen, in Hamburg und
Umgebung, vorrangig allerdings in Räumen auf dem Grundstück Hallerstraße 54, 20 146 Hamburg,
das den Eheleuten Prof. Dr. Fritz und Prof. Dr. Magdalena Klinger gehörte.
3. Vergabe von Mitteln an Dritte i.S.d. § 58 Nr. 2 AO zum Zwecke der Verwirklichung der in den Ziff. 1
und 2 beschriebenen Stiftungszwecke.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Heimat & Brauchtum
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Lung Wai 28
27498 Helgoland
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand
Organe
Vorstand setzt sich zusammen aus den jeweiligen Mitgliedern des Hauptausschusses der Gemeinde Helgoland. Vorsitzender ist der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 01.11.1994 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Pinneberg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Helgoland verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 1994 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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