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Sparkassen-Stiftung Holstein

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gemeinnützig

Die Sparkassen-Stiftung Holstein ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Oldesloe.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2009 und 2017. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Die Zweckerfüllung erfolgt in den an den Kreis Stormarn und den Kreis Ostholstein angrenzenden Kreis- bzw. Stadtgebieten, vor allem in der Stadt Norderstedt, der Hansestadt Lübeck und der Freien und Hansestadt Hamburg. Es können auch Zwecke im Kreis Stormarn und im Kreis Ostholstein gefördert werden. Basierend auf dem Gründungskapital besteht der Zweck 1. in der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 2. in der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 250.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 3. Förderung des Sports. Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 500.000 Euro kommen folgende Stiftungszwecke hinzu: 4. Förderung der Kunst und Kultur, 5. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer- und Katastrophenschutzes sowie der Unfallverhütung, 6. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, 7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 750.000 Euro kommen folgende Stiftungszwecke hinzu: 8. Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege, 9. Förderung des Natur- und Umweltschutzes. Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 1.000.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: 10. Förderung des Wohlfahrtswesens.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende, oder im Falle der Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen und setzt sich zusammen aus: a) dem jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, Vorsitzender, b) einem Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein, stellvertr. Vorsitzender, c) einem weiteren Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein. Besteht der Vorstand der Sparkasse Holstein vorübergehend oder dauerhaft aus nur zwei Vorstandsmitgliedern, reduziert sich die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes entsprechend.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Sparkassen-Stiftung Holstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.