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Sparkassen-Stiftung Holstein

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Oldesloe · anerkannt 2009

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).

Die Zweckerfüllung erfolgt in den an den Kreis Stormarn und den Kreis Ostholstein angrenzenden Kreis- bzw. Stadtgebieten, vor allem in der Stadt Norderstedt, der Hansestadt Lübeck und der Freien und Hansestadt Hamburg. Es können auch Zwecke im Kreis Stormarn und im Kreis Ostholstein gefördert werden.

Basierend auf dem Gründungskapital besteht der Zweck

1. in der Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
2. in der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,

Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 250.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

3. Förderung des Sports.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 500.000 Euro kommen folgende Stiftungszwecke hinzu:

4. Förderung der Kunst und Kultur,
5. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr sowie des Feuer- und Katastrophenschutzes

sowie der Unfallverhütung,

6. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz,
7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 750.000 Euro kommen folgende Stiftungszwecke hinzu:

8. Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege,
9. Förderung des Natur- und Umweltschutzes.

Erhöht sich das Stiftungsvermögen auf über 1.000.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:

10. Förderung des Wohlfahrtswesens.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Hagenstr. 19
23843 Bad Oldesloe

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende, oder im Falle der Verhinderung, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen eine Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen und setzt sich zusammen aus: a) dem jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Holstein, Vorsitzender, b) einem Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein, stellvertr. Vorsitzender, c) einem weiteren Vorstandsmitglied der Sparkasse Holstein. Besteht der Vorstand der Sparkasse Holstein vorübergehend oder dauerhaft aus nur zwei Vorstandsmitgliedern, reduziert sich die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes entsprechend.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2017
Anerkennung06.11.2009
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 20 in Bad Oldesloe erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2009 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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