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Bürgerstiftung Alveslohe - Hilf, wenn Du es kannst!

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Alveslohe - Hilf, wenn Du es kannst! ist eine Stiftung mit Sitz in Alveslohe.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Gemeinde Alveslohe, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wegen ihrer wirtschaftlichen Notlage der finanziellen Unterstützung bedürfen (§ 53 Nr. 2 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines der Mitglieder muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Der erste stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden nur in dessen Verhinderungsfall; der zweite stellvertretende Vorsitzende vertritt nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden und des ersten stellvertretenden Vorsitzenden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf bis zwölf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Alveslohe - Hilf, wenn Du es kannst!“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.