August-Bier-Klinik, Fachklinik für Neurologie, Neurotraumatologie und Rehabilitation
Sitz in Bad Malente-Gremsmühlen · anerkannt 1959
Zweck laut Satzung
Aufgabe der Stiftung ist es, Hirn-, Nerven- und Rückenmarkverletzten fachärztliche Behandlung zu
gewähren und zu diesem Zweck ein Krankenhaus für Neurotraumatologie und Neurologie zu betreiben.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Gesundheit als Stiftungszweck
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Diekseepromenade 7-11
23714 Bad Malente-Gremsmühlen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorsitzender des Vorstandes und der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; jeder vertritt für sich allein.
Organe
Vorstand besteht aus 8 Personen, und zwar a) einem Vertreter des Landes Schleswig-Holstein, b) einem Vertreter der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, c) einem Vertreter der Bauberufsgenossenschaft Hamburg, d) einem Vertreter der Bauberufsgenossenschaft Hannover, e) einem Vertreter der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen, f) einem Vertreter des Bundes Deutscher Hirnbeschädigter e.V., g) einem Vertreter des Reichsbundes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e.V., h) einem Vertreter des Verbandes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V. (VdK)
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 20.05.1959 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
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Das Anerkennungsjahr 1959 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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