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Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Stockelsdorf.[1] Sie ist seit 1963 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Die Stiftung hat aus den ihr zufließenden Erträgen des Stiftungsvermögens ausschließlich und unmittelbar mildtätige, gemeinnützige, kirchliche und kulturelle Zwecke, die im Sinne der steuerrechtlichen Bestimmungen als gemeinnützig anerkannt werden, zu erfüllen. Diese Mittel der Stiftung sollen insbesondere dazu verwandt werden, a) gemeinnützige Einrichtungen in Lübeck und Stockelsdorf zu unterstützen, b) Kunst und Wissenschaft zu pflegen, auch durch Ankauf von Kunstwerken, Gewährung von Stipendien u. ä., c) die Jugend zu fördern, d) Bedürftige zu unterstützen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht. Die Stiftung hat ferner den Zweck, die in der Anlage zu der Stiftungssatzung niedergelegten Ziele der zugelegten Stiftung Friedrich Bluhme Jebsen-Familienlegat im Rahmen des § 53 Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung zu erfüllen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder bei dessen Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden und ein anderes Mitglied des Vorstandes.

Organe

Vorstand besteht aus mindestens 5, höchstens 7 Personen. Dem Vorstand gehören ständig ein vom Bürgermeister der Hansestadt Lübeck zu bestimmender Vertreter und ein von der Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf zu wählender Vertreter an. Im übrigen soll sich der Vorstand aus wirtschaftlich erfahrenen Persönlichkeiten zusammensetzen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.