S24STIFTUNG24

Bürgerstiftung Region Lauenburg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Region Lauenburg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lauenburg an der Elbe.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Überwiegender Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO). Die Stiftung wird zunächst mit einem Stiftungsvermögen von 107.500 Euro gegründet werden. Die Stiftung wird bemüht sein, im erheblichen Umfang Zustiftungen zu erhalten. Mit zunehmendem Vermögen soll deshalb auch der Stiftungszweck ausgedehnt werden. Im Hinblick auf diese Ausdehnung wird auch der Stiftungszweck insgesamt schon jetzt wie folgt festgelegt: 1.) Basierend auf dem Gründungskapital von 107.500 Euro besteht der Zweck der Bürgerstiftung in der Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Ausstattung von Einrichtungen für Jugendliche und für alte Menschen sowie durch die Förderung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen. Zweck der Stiftung ist außerdem die Förderung der mildtätigen Zwecke i. S. d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung. 2.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: Die Förderung der Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen oder unter anderem durch die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z. B. Konzerte und Ausstellungen). 3.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: Förderung des Sports. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Förderung von Körperschaften, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z. B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte, durchführen. 4.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu: Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigen Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen. 5.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu: Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass das vorsitzende Mitglied oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied jeweils mit einem weiteren Mitglied gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind. Das stellvertretend vorsitzende Mitglied darf von seiner Vertretungsberechtigung nur bei Verhinderung des vorsitzenden Mitgliedes Gebrauch machen.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Region Lauenburg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.