Bürgerstiftung Region Lauenburg
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lauenburg an der Elbe · anerkannt 2010
gemeinnützigBürgerstiftung
Zweck laut Satzung
Überwiegender Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der im Folgenden genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 58 Nr. 1 AO).
Die Stiftung wird zunächst mit einem Stiftungsvermögen von 107.500 Euro gegründet werden. Die Stiftung wird bemüht sein, im erheblichen Umfang Zustiftungen zu erhalten. Mit zunehmendem Vermögen soll deshalb auch der Stiftungszweck ausgedehnt werden. Im Hinblick auf diese Ausdehnung wird auch der Stiftungszweck insgesamt schon jetzt wie folgt festgelegt:
1.) Basierend auf dem Gründungskapital von 107.500 Euro besteht der Zweck der Bürgerstiftung in der Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie in der Bildung und Ausbildung.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Ausstattung von Einrichtungen für Jugendliche und für alte Menschen sowie durch die Förderung von Vorhaben, bei denen insbesondere bei Jugendlichen deren soziale Kompetenzen und Übernahme von Verantwortung geweckt werden sollen. Hierzu kann die Stiftung auch eigene Schulungsmaßnahmen durchführen.
Zweck der Stiftung ist außerdem die Förderung der mildtätigen Zwecke i. S. d. § 53 Nr. 1 Abgabenordnung.
2.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen über diesen Betrag auf bis zu 200.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Die Förderung der Kunst und Kultur.
Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen oder unter anderem durch die Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen Raum sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen (z. B. Konzerte und Ausstellungen).
3.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 200.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Förderung des Sports.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere durch die Förderung von Körperschaften, die sportliche Veranstaltungen durchführen. Die Stiftung kann aber auch selbst sportliche Veranstaltungen, wie z. B. internationale Vergleichswettkämpfe, die die Völkerverständigung fördern und integrative Maßnahmen für junge Menschen auf sportlichem Gebiet, wie z.B. Vergleichswettkämpfe zwischen deutschen und ausländischen Einwohnern oder für Behinderte, durchführen.
4.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen über 300.000 Euro auf bis zu 400.000 Euro kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung durch die finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigen Umwelt- und Naturschutzorganisationen insbesondere durch Unterstützung der Entwicklung umwelt- und ressourcenschonender Verfahren. Sie kann mit Zustimmung der Naturschutzbehörde Biotope und Naturräume schaffen, unterhalten und pflegen.
5.) Erhöht sich das Stiftungsvermögen darüber hinaus, kommt folgender Stiftungszweck hinzu:
Förderung von internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung neben der finanziellen Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften auch selbst durch eigene Maßnahmen zur Intensivierung der Eingliederung von Ausländern und Aussiedlern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Alte Wache 17
21481 Lauenburg an der Elbe
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass das vorsitzende Mitglied oder das stellvertretende vorsitzende Mitglied jeweils mit einem weiteren Mitglied gemeinsam zur Vertretung berechtigt sind. Das stellvertretend vorsitzende Mitglied darf von seiner Vertretungsberechtigung nur bei Verhinderung des vorsitzenden Mitgliedes Gebrauch machen.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2010 |
|---|---|
| Anerkennung | 01.11.2010 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Herzogtum Lauenburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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