Peter Siemssen Stiftung Förderung der keramischen Kunst
Sitz in Ratzbek/Wesenberg · anerkannt 2001
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Belange, insbesondere auf dem Gebiet der bildenden Kunst.
Der Zweck wird im wesentlichen dadurch verwirklicht, dass die der Stiftung im Wege des Stiftungsgeschäfts zuzuwendende Keramiksammlung in ihrer Gesamtheit erhalten und zugänglich gemacht wird; außerdem durch die Förderung junger Nachwuchskeramiker, die einen Hochschulabschluss für Keramik oder einen Abschluss an einer Keramikfachschule bzw. einem Institut für Keramik nachweisen können. Fachschulabsolventen, die noch keine eigene Werkstatt betreiben können oder Kontakte zur Industrie haben, soll durch die Stiftung die Möglichkeit gegeben werden, für abgeschlossene Zeiträume in einer Keramikwerkstatt zu arbeiten, die der Stiftung angeschlossen wird. Die Auswahl geeigneter Fachschulabsolventen richtet sich nach offenzulegenden Richtlinien.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Kunst & Kultur
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Dorfstr. 37-39
23858 Ratzbek/Wesenberg
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solange der Stifter dem Stiftungsvorstand angehört, ist er allein vertretungsberechtigt; das stellvertretende Mitglied hat Vertretungsbefugnis nur im Verhinderungsfall.
Organe
Der Vorstand besteht aus zwei Personen: einem ordentlichen Vorstandsmitglied und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter ordentliches Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 14.12.2001 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Stormarn |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Ratzbek/Wesenberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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