Stiftung24

Peter Siemssen Stiftung Förderung der keramischen Kunst

Sitz in Ratzbek/Wesenberg · anerkannt 2001

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Belange, insbesondere auf dem Gebiet der bildenden Kunst.

Der Zweck wird im wesentlichen dadurch verwirklicht, dass die der Stiftung im Wege des Stiftungsgeschäfts zuzuwendende Keramiksammlung in ihrer Gesamtheit erhalten und zugänglich gemacht wird; außerdem durch die Förderung junger Nachwuchskeramiker, die einen Hochschulabschluss für Keramik oder einen Abschluss an einer Keramikfachschule bzw. einem Institut für Keramik nachweisen können. Fachschulabsolventen, die noch keine eigene Werkstatt betreiben können oder Kontakte zur Industrie haben, soll durch die Stiftung die Möglichkeit gegeben werden, für abgeschlossene Zeiträume in einer Keramikwerkstatt zu arbeiten, die der Stiftung angeschlossen wird. Die Auswahl geeigneter Fachschulabsolventen richtet sich nach offenzulegenden Richtlinien.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Dorfstr. 37-39
23858 Ratzbek/Wesenberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solange der Stifter dem Stiftungsvorstand angehört, ist er allein vertretungsberechtigt; das stellvertretende Mitglied hat Vertretungsbefugnis nur im Verhinderungsfall.

Organe

Der Vorstand besteht aus zwei Personen: einem ordentlichen Vorstandsmitglied und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied. Zu seinen Lebzeiten ist der Stifter ordentliches Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzender.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung14.12.2001
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Ratzbek/Wesenberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2001 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Ähnliche Stiftungen