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Heinrich-Blunck-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Heikendorf · anerkannt 1995

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung soll der Heimat- und der Kulturpflege dienen, indem sie den künstlerischen Nachlass des

Malers Heinrich Blunck durch eine Dauerausstellung seiner Werke an der Stätte seines früheren

künstlerischen Wirkens der Allgemeinheit zugänglich macht und wechselnde Werke anderer Künstler

aus Heikendorf präsentiert. Die Dauerausstellung der Werke des Malers Heinrich Blunck sowie die

Präsentation welchselnder Werke heimischer Künstler kann dabei in den Zusammenhang mit der

Präsentation von Werken anderer europäischer Künstler gestellt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Teichtor 9
24226 Heikendorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Stiftungsvorstand besteht aus 4 Personen und zwar a) dem Bürgermeister a. D. der Gemeinde Heikendorf, Herrn….., b) dem jeweiligen Bürgermeister der Gemeinde Heikendorf, c) zwei sachkundigen Bürgern..

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1995
Anerkennung05.07.1995
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Plön
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 7 in Heikendorf erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Heikendorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 1995 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis