Johannes und Annitta Fries Stiftung
Sitz in Heikendorf · anerkannt 2012
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist zunächst die Förderung der Kunst und Kultur und der Wissenschaft und
Forschung.
Ab einem monetären Stiftungskapital von 1 Mio. Euro kommen die Förderung des Natur- und
Umweltschutzes sowie der Bildung und Erziehung als Zwecke der Stiftung hinzu. Ab einem Betrag von
1.250.000 Euro kommt die Förderung des Sports hinzu. Erhöht sich das monetäre Stiftungskapital auf
1,5 Mio. Euro kommen die Förderung der Hilfe für Katastrophenopfer sowie die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit als Zwecke der Stiftung hinzu.
Dabei sollen die Zwecke des Natur- und Umweltschutzes vorrangig im Gebiet des Landes Schleswig-
Holstein und die Zwecke der Bildung und Erziehung sowie des Sports im (deutschen) Wirkungsgebiet
der Firmengruppe ….. verwirklicht werden.
Die Stiftungszwecke werden vorrangig im Bereich der Kunst und Kultur sowie der Wissenschaft und
Forschung insbesondere durch die Nutzung des Uwe-Johnson-Archivs verwirklicht. Zur
Zweckverwirklichung im Bereich der Kunst bzw. der Wissenschaft und Forschung gehören auch z. B.
der Erwerb von Kunst junger Künstler, die Organisation und die Durchführung kultureller
Veranstaltungen wie Ausstellungen, die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und
Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen, die Aufarbeitung historischer
fotografischer Archive (z. B. Brüchmann, Pierer) und deren Präsentation.
Im Bereich des Natur- und Umweltschutzes können die Stiftungszwecke durch mit den jeweiligen
Behörden abgestimmte Vorhaben und Projekte verwirklicht werden. Dabei gilt ein Vorrang für
nachhaltige Aktivitäten in den Bereichen Wald und Wasser. Als Aktivitäten können z. B. geeignete
Land- und Wasserflächen zur natur- und umweltbezogenen Gestaltung sowie zur Errichtung von
entsprechenden Bildungseinrichtungen oder der Durchführung entsprechender Bildungsmaßnahmen
erworben und entsprechend hergerichtet, bebaut und/oder betrieben werden.
Die benannten Zwecke können hinsichtlich der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung und
des Natur- und Umweltschutzes nachrangig im Sinne von § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung auch durch
die Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft
verwirklicht werden, wenn diese sie zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einsetzen.
Im Bereich der Bildung und Erziehung, des Sports, der Hilfe für Katastrophenopfer sowie der
Entwicklungszusammenarbeit erfolgt die Zweckverwirklichung ausschließlich durch die Weitergabe von
Mitten an eine andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, wenn diese sie zur
Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einsetzen. Dabei gilt im Bereich der Bildung
inhaltlich ein Vorrang für Vorhaben im Zusammenhang mit der Bildung für eine nahhaltige
Entwicklung und hinsichtlich der Mittelempfänger ein Vorrang für Kindergärten und Schulen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Kolonnenweg 43
24226 Heikendorf
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur dann die Stiftung vertritt, wenn der Vorsitzende nicht selbst die Vertretung wahrnehmen kann oder will.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht, vorbehaltlich der für die Besetzung des ersten Stiftungsvorstandes getroffenen besonderen Bestimmungen, aus drei Personen. Er setzt sich zusammen aus a) einer Vertreterin / einem Vertreter der Universität Rostock, b) einer Vertreterin / einem Vertreter mit Fachkkenntnissen aus dem Bereich "Finanzen" bzw. zur Unternehmensgruppe …. passenden Fach-/Branchenkenntnissen, c) einer Vertreterin / einem Vertreter aus der Familie …. Oder der Familie…. . Der erste Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen und zwar dem Stifter sowie drei weiteren von ihm bestellten Mitgliedern. Nach Ausscheiden des Stifters reduziert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf drei Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 13.12.2012 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Kiel |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2012 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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