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Johannes und Annitta Fries Stiftung

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Die Johannes und Annitta Fries Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Heikendorf.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist zunächst die Förderung der Kunst und Kultur und der Wissenschaft und Forschung. Ab einem monetären Stiftungskapital von 1 Mio. Euro kommen die Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Bildung und Erziehung als Zwecke der Stiftung hinzu. Ab einem Betrag von 1.250.000 Euro kommt die Förderung des Sports hinzu. Erhöht sich das monetäre Stiftungskapital auf 1, 5 Mio. Euro kommen die Förderung der Hilfe für Katastrophenopfer sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit als Zwecke der Stiftung hinzu. Dabei sollen die Zwecke des Natur- und Umweltschutzes vorrangig im Gebiet des Landes Schleswig- Holstein und die Zwecke der Bildung und Erziehung sowie des Sports im (deutschen) Wirkungsgebiet der Firmengruppe ….. verwirklicht werden. Die Stiftungszwecke werden vorrangig im Bereich der Kunst und Kultur sowie der Wissenschaft und Forschung insbesondere durch die Nutzung des Uwe-Johnson-Archivs verwirklicht. Zur Zweckverwirklichung im Bereich der Kunst bzw. der Wissenschaft und Forschung gehören auch z. B. der Erwerb von Kunst junger Künstler, die Organisation und die Durchführung kultureller Veranstaltungen wie Ausstellungen, die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie die Vergabe von Forschungsaufträgen, die Aufarbeitung historischer fotografischer Archive (z. B. Brüchmann, Pierer) und deren Präsentation. Im Bereich des Natur- und Umweltschutzes können die Stiftungszwecke durch mit den jeweiligen Behörden abgestimmte Vorhaben und Projekte verwirklicht werden. Dabei gilt ein Vorrang für nachhaltige Aktivitäten in den Bereichen Wald und Wasser. Als Aktivitäten können z. B. geeignete Land- und Wasserflächen zur natur- und umweltbezogenen Gestaltung sowie zur Errichtung von entsprechenden Bildungseinrichtungen oder der Durchführung entsprechender Bildungsmaßnahmen erworben und entsprechend hergerichtet, bebaut und/oder betrieben werden. Die benannten Zwecke können hinsichtlich der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung und des Natur- und Umweltschutzes nachrangig im Sinne von § 58 Nr. 2 der Abgabenordnung auch durch die Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft verwirklicht werden, wenn diese sie zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einsetzen. Im Bereich der Bildung und Erziehung, des Sports, der Hilfe für Katastrophenopfer sowie der Entwicklungszusammenarbeit erfolgt die Zweckverwirklichung ausschließlich durch die Weitergabe von Mitten an eine andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaft, wenn diese sie zur Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken einsetzen. Dabei gilt im Bereich der Bildung inhaltlich ein Vorrang für Vorhaben im Zusammenhang mit der Bildung für eine nahhaltige Entwicklung und hinsichtlich der Mittelempfänger ein Vorrang für Kindergärten und Schulen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur dann die Stiftung vertritt, wenn der Vorsitzende nicht selbst die Vertretung wahrnehmen kann oder will.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht, vorbehaltlich der für die Besetzung des ersten Stiftungsvorstandes getroffenen besonderen Bestimmungen, aus drei Personen. Er setzt sich zusammen aus a) einer Vertreterin / einem Vertreter der Universität Rostock, b) einer Vertreterin / einem Vertreter mit Fachkkenntnissen aus dem Bereich "Finanzen" bzw. zur Unternehmensgruppe …. passenden Fach-/Branchenkenntnissen, c) einer Vertreterin / einem Vertreter aus der Familie …. Oder der Familie…. . Der erste Stiftungsvorstand besteht aus vier Personen und zwar dem Stifter sowie drei weiteren von ihm bestellten Mitgliedern. Nach Ausscheiden des Stifters reduziert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder auf drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Johannes und Annitta Fries Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.