Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1995
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Lande Schleswig-Holstein, vorrangig
durch die Veranstaltung oder Förderung des "Schleswig-Holstein Musik Festival".
Dieser Zweck wird verwirklicht durch
a) die Veranstaltung von Konzerten und anderen Musikdarbietungen, insbesondere der "Musikfeste auf
dem Lande",
b) die Abhaltung von musikpädagogischen Meisterkursen, die Durchführung einer Jugend-
Orchesterakademie und ähnlicher musikpädagogischer Veranstaltungen,
c) die Ausschreibung von Musikwettbewerben und Auslobung von Preisen,
d) die Unterstützung junger Künstler und
e) die Förderung des Interesses und des Verständnisses für Musik in allen Schichten der Bevölkerung
durch vermittelnde Veranstaltungen.
Die Stiftung kann darüber hinaus auch andere Bereiche der Kunst und Kultur im Lande Schleswig-
Holstein fördern.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Einsiedelstraße 6
23554 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er ist gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich.
Organe
Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen, nämlich a) dem Intendanten des Schleswig-Holstein Musik Festivals, ersatzweise einer vom Stiftungsrat vorzuschlagenden Person, als Vorsitzendem, b) einem Vertreter einer musikalischen Institution im Land Schleswig-Holstein, der vom Stiftungsrat vorgeschlagen wird, c) einer vom Schleswig-Holstein Musik Festival e. V. vorzuschlagenden Person.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1995 |
|---|---|
| Anerkennung | 21.09.1995 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 1995 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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