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G. und I. Leifheit Stiftung

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gemeinnützig

Die G. und I. Leifheit Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Nassau.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung 1977.
2) Zweck der Stiftung sind die Förderung der Altenhilfe, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung und Bildung, die Förderung von Kunst, Kultur und Sport sowie die Förderung mildtätiger Zwecke.
3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Förderung und Unterhaltung von Alters- und Pflegeheimen, vorrangig in Nassau und Umgebung,
b) Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse alter Menschen, insbesondere durch Unterstützung entsprechender Forschungsprogramme,
c) Förderung der medizinischen Forschung in Deutschland,
d) Förderung der Pflege der deutschen Kultur, Geschichte und Schulbildung,
e) Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, die ähnliche Zwecke wie die Stiftung verfolgen,
f) durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, juristischer Personen
des öffentlichen Rechts oder ausländischer Körperschaften, die ihrerseits
im Rahmen der vorstehend in Absatz 2 genannten Zwecke tätig
sind.
4) Zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben sind grundsätzlich - soweit nicht in dieser Satzung anders bestimmt - nur die Erträgnisse des Stiftungsvermögens zu verwenden.
5) Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Stiftung darf sich an Gesellschaften beteiligen und eigene Gesellschaften gründen; dabei darf die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet werden. Dabei darf das in solche Gesellschaften investierte Kapital einschließlich hiermit eventuell verbundener Risikoübernahmen insgesamt nicht mehr als 15 % des Stiftungsvermögens betragen, es sei denn, der Stiftungsvorstand beschließt im Einzelfall einstimmig eine konkrete Investition, die zu einer Überschreitung dieser Grenze führt. Stiftungsvermögen im Sinne des vorstehenden Satzes ist das Stiftungskapital und die Ergebnisrücklage.
6) Im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeit sollen auch Mittel bereitgestellt werden, um die Grabstätte des Stifters zu pflegen und das Andenken des Stifters und seiner Ehefrauen zu ehren.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Nassau sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Nassau verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2006 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „G. und I. Leifheit Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.