G. und I. Leifheit Stiftung
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gemeinnützig
Die G. und I. Leifheit Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Nassau.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.
Stiftungszweck
1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung 1977. 2) Zweck der Stiftung sind die Förderung der Altenhilfe, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung und Bildung, die Förderung von Kunst, Kultur und Sport sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Förderung und Unterhaltung von Alters- und Pflegeheimen, vorrangig in Nassau und Umgebung, b) Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse alter Menschen, insbesondere durch Unterstützung entsprechender Forschungsprogramme, c) Förderung der medizinischen Forschung in Deutschland, d) Förderung der Pflege der deutschen Kultur, Geschichte und Schulbildung, e) Zuwendungen an andere gemeinnützige Einrichtungen, die ähnliche Zwecke wie die Stiftung verfolgen, f) durch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder ausländischer Körperschaften, die ihrerseits im Rahmen der vorstehend in Absatz 2 genannten Zwecke tätig sind. 4) Zur Erfüllung der Stiftungsaufgaben sind grundsätzlich - soweit nicht in dieser Satzung anders bestimmt - nur die Erträgnisse des Stiftungsvermögens zu verwenden. 5) Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Stiftung darf sich an Gesellschaften beteiligen und eigene Gesellschaften gründen; dabei darf die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet werden. Dabei darf das in solche Gesellschaften investierte Kapital einschließlich hiermit eventuell verbundener Risikoübernahmen insgesamt nicht mehr als 15 % des Stiftungsvermögens betragen, es sei denn, der Stiftungsvorstand beschließt im Einzelfall einstimmig eine konkrete Investition, die zu einer Überschreitung dieser Grenze führt. Stiftungsvermögen im Sinne des vorstehenden Satzes ist das Stiftungskapital und die Ergebnisrücklage. 6) Im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeit sollen auch Mittel bereitgestellt werden, um die Grabstätte des Stifters zu pflegen und das Andenken des Stifters und seiner Ehefrauen zu ehren.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
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Siehe auch
In Nassau
Gleicher Zweck
- J.J. Ganzer Stiftung Hamburg
- Stiftung zur Wirtschaftsförderung, Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung Rudolstadt Rudolstadt
- Johanna - und - Wilhelm - Bott - Stiftung Gaildorf
- Stiftung der Freunde der Hamburger Hochschule für Musik und Theater Ahrensburg
- Robert und Emmy Sommer-Stiftung Gießen
- Risken Family Foundation Bad Rothenfelde
- Oskar-Soldmann-Stiftung Schweinfurt
- Dr. Arthur Pfungst - Stiftung Frankfurt am Main
- Zweck-Übersicht
In Rheinland-Pfalz
- Schick/Zwick-Stiftung Speyer
- Koblenzer Sportstiftung Koblenz
- Ebernburg-Stiftung Bad Kreuznach
- Gerda und Kuno Pieroth Stiftung Bingen am Rhein
- Familie Dr. Jürgen Ziegler-Stiftung Kaiserslautern
- Hospital zu Gondorf Kobern-Gondorf
- Hochgesand-Stiftung für Pathologie Mainz
- W & K Stiftung Ludwigshafen am Rhein
- Alle in Rheinland-Pfalz
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „G. und I. Leifheit Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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