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Stiftung zur Wirtschaftsförderung, Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung Rudolstadt

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erloschen

Die Stiftung zur Wirtschaftsförderung, Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung Rudolstadt ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rudolstadt.[1] Sie ist seit 1991 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist es, im Landkreis Rudolstadt Arbeitsuchende auf freiwiliiger Basisund zusätzlich zum Arbeitsamt zu erfassen und sie bei der Aufnahme von Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu beraten bzw. ihr Interesse an Einbindung in laufende oder geplante Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) zu fördern und diese Maßnahmen durch Zusammenarbeit mit Bildungs- und ABM-Trägern zu unterstützen. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Die Qualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind;
2. die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit von Arbeitnehmern;
3. die Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung der Region mit dem Ziel der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzne;
4. die Förderung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungen;
5. das Betreiben von gemeinnützigen Aktivitäten, die aus der sozialvertraglichen Strukturanpassung er beteiligten Unternehmen resultieren;
6. die Entwicklung und Erprobung von Modellen und Verfahren, die geeignetsind, die Umsetzung der erworbenen Qualifikation in praktische Tätigkeit zu fördern.
 
Die Stiftung soll durch ihre Tätigkeit den Arbeitsmarkt in wirtschafts- und sozialpolitisch erwünschter Weise beleben.
 
Die Stiftung soll mit Institutionen und Gesellschaftern zusammenarbeiten, die sich einem gleichen oder ähnlichen Zweck widmen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1991 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung zur Wirtschaftsförderung, Qualifizierung und Arbeitsbeschaffung Rudolstadt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RudolstadtLand ThüringenBildung & ErziehungSoziales & Wohlfahrtrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1991