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Lernhilfestiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Lernhilfestiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rudolstadt.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung zur Verbesserung des Lernvermögens von Kindern und Jugendlichen. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass sozial benachteiligten, schulisch förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen Nachhilfeunterricht gegeben wird. Ziel soll sein, Hilfestellungen in ihrem Bildungsalltag zu geben und durch von der Stiftung organisierte Bildungs- und spezielle Therapiemöglichkeiten auf eine nachhaltige Persönlichkeitsentwicklung hinzuwirken. (3) Konkrete Regelungen zur Förderung trifft der Vorstand im Einzelfall.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organ der Stiftung   (1) Das Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...     § 8 Vorstand - Mitglieder, Amtszeit und Organisation   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern   ...   (6) Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Immer zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Stiftung gemeinsam.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 - 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Lernhilfestiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RudolstadtLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022