Stiftung24

Lernhilfestiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Rudolstadt · anerkannt 2022

gemeinnützig

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung zur Verbesserung des
Lernvermögens von Kindern und Jugendlichen.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass sozial benachteiligten,
schulisch förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen Nachhilfeunterricht gegeben wird.
Ziel soll sein, Hilfestellungen in ihrem Bildungsalltag zu geben und durch von der Stiftung
organisierte Bildungs- und spezielle Therapiemöglichkeiten auf eine nachhaltige Persönlichkeitsentwicklung
hinzuwirken.
(3) Konkrete Regelungen zur Förderung trifft der Vorstand im Einzelfall.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Schwalbenweg 8
07407 Rudolstadt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organ der Stiftung   (1) Das Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...     § 8 Vorstand - Mitglieder, Amtszeit und Organisation   (1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern   ...   (6) Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Immer zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Stiftung gemeinsam.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 - 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2022
Anerkennung03.06.2022
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Rudolstadt sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2022 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis