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Victor-Braun-Stiftung (kirchliche Stiftung)

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Die Victor-Braun-Stiftung (kirchliche Stiftung) ist eine Stiftung mit Sitz in Niederfell an der Mosel.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung wird mit dem Ziel errichtet, an der Sendung der Kirche im Bereich der nachfolgenden Zwecke teilzunehmen. Ihre zeitlichen Güter sind kirchliches Vermögen, das gemäß dem Kirchenrecht verwaltet wird. (2) Die „Victor-Braun-Stiftung“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (3) Zweck der Stiftung ist die Wahrung des Gründungscharismas und der Spiritualität der Kongregation der Dienerinnen des heiligsten Herzens Jesu an der Untermosel insbesondere durch die Seelsorge sowie die Bewahrung der Werke der Kongregation in die-sem Sinne. (4) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung und der Hilfe für Menschen mit Behinderung (§ 52 Abs. 2 Nrn. 2, 4, 7 und 10 AO) sowie die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke, insbesondere auch durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Förderung dieser Zwecke. (5) Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der steuerbegünstigten Aktivitäten der „Kührer Fürsorgegesellschaft mbH“ mit Sitz in Niederfell und deren Zwecke, insbesondere der des Herz-Jesu-Hauses, sowie des Vereins „Dienerinnen des heiligsten Herzens Jesu in Deutschland e. V.“, insbesondere durch die Unterstützung von Ordensschwestern in alten und kranken Tagen. Die Stiftung muss nicht gleichzeitig alle Ziele verfolgen, sie kann dies abhängig von ihren Erträgen gewichten. (6) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe-cke. (7) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Stifter erhält vorbehaltlich der Regelungen des § 2 Abs. 2, 3 und 4 dieser Satzung keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. (8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Victor-Braun-Stiftung (kirchliche Stiftung)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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