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Margarete Waitz-Stiftung

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gemeinnützig

Die Margarete Waitz-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für gemeinnützige Zwecke, besonders auch die Unterstützung von Medizin-Studenten/Studentinnen. 2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch finanzielle Förderung der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik: des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz - von notwendigen medizinischen Gerätschaften - von Forschung und Lehre aufgrund humanistisch, christlichem Menschenbild - von Studentinnen und Studenten der Human-Medizin (bis zum 3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung) - öffentlicher Veranstaltungen und Vorlesungen - Öffentlichkeitsarbeit und Information - und anderen gemeinnützigen Zwecken an der II. Med. Klinik und Poliklinik des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Weiterhin verfolgt die Stiftung das Ziel, das Andenken an Frau Margarete Waitz in Ehren zu halten, insbesondere auch durch ein jährliches Seelenamt in der kath. Pfarrkirche St. Stephan in Mainz-Gonsenheim.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Margarete Waitz-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MainzLand Rheinland-PfalzGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2004