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Gerd und Margarethe Krämmer Stiftung

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gemeinnützig

Die Gerd und Margarethe Krämmer Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

2.1 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie handelt in selbstloser Absicht, d. h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2 Zwecke der Stiftung sind: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Archäologie. Der Stiftungszweck kann insbesondere erfüllt werden durch: - die finanzielle Förderung archäologischer Projekte - die Beteiligung an der Finanzierung von Forschungsvorhaben - die Vergabe von Stipendien an Studenten und begabte Nachwuchswissenschaftler auf dem Gebiet der Archäologie - Reisekostenzuschüsse für die Teilnehmer an Fachkongressen, anderen wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsaufenthalten im In- und Ausland - die Bezuschussung von Sachaufwendungen (wissenschaftliche Literatur, Arbeitsmaterialien, technische Ausrüstung, Schreib- und Druckkosten etc.) sowie von Personalkosten. 2. die Förderung von Kunst und Musik. Dieser dem Stiftungszweck zu 1. untergeordnete Zweck kann insbesondere erfüllt werden im Wege - der Beteiligung an der Finanzierung von Konzerten und Ausstellungen - der Vergabe von Stipendien - von Ausbildungsbeihilfen für Einzelmusiker, Chöre, junge Künstler - der Bezuschussung bzw. Übernahme von Sachaufwendungen und Reisekosten. 3. die Förderung von Bildung und Erziehung. Dieser ebenfalls dem Stiftungszweck zu 1. untergeordnete Zweck kann insbesondere verwirklicht werden durch die Vergabe von Studienstipendien, durch die Förderung von schul- und ausbildungsbezogenen Bildungsmaßnahmen oder durch die Verbesserung der sachlichen oder personellen Ausstattung von Bildungseinrichtungen. Die Förderung kann erfolgen durch Bar- und Sachzuwendungen. Die vorgenannten unter 2.2.1. und 2.2.2. genannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maß-nahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gerd und Margarethe Krämmer Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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