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Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Stiftung des öffentlichen Rechts · Sitz in Mainz · anerkannt 1991

Der Stiftungszweck im Wortlaut

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Land Rheinland-Pfalz nach Maßgabe des Absatzes 2 und die Durchführung des „Kultursommers Rheinland-Pfalz“ nach Maßgabe des Absatzes 3.
(2) Die Stiftung fördert insbesondere den Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kunstgegenstände und Kulturgüter, bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie besondere Aufgaben der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturstätten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
(3) Die Stiftung veranstaltet den „Kultursommer Rheinland-Pfalz“. Der Kultursommer belebt durch geeignete Kulturprojekte die Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz und
entwickelt sie weiter.
Zur Verwirklichung dieses Zweckes kann die Stiftung im Rahmen des „Kultursommers Rheinland-Pfalz“
1. eigene Kulturprojekte veranstalten,
2. Kulturprojekte anderer Träger fördern und Aufträge zur Veranstaltung von Kulturprojekten vergeben, dies gilt insbesondere für Kulturprojekte der Freien Szene,
3. innovative Veranstaltungsmodelle entwickeln,
4. die Kooperation privater und öffentlicher Träger von Kulturveranstaltungen initiieren,
5. den Dialog zwischen Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten und die Begegnung von Kultur und Wirtschaft sowie von Kultur und Wissenschaft beleben.
(4) Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten und eigene Einrichtungen schaffen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Fischtorplatz 11
55116 Mainz

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1991
Anerkennung1991
RechtsformStiftung des öffentlichen Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1991 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung