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Ottilie Wahl-Stumpf Stiftung

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gemeinnützig

Die Ottilie Wahl-Stumpf Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Mainz.[1] Sie wurde 2008 errichtet und 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die
• finanzielle Förderung und Unterstützung von Einrichtungen für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Stadt Mainz,
• Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiete der Koronar- und Darmerkrankungen,
• die finanzielle Förderung der Arbeit der SOS Kinderdörfer e.V., München
2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
• Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
• Vergabe von Forschungsaufträgen,
• Unterstützung von Selbsthilfe- und Sozialeinrichtungen im Rahmen des Stiftungszwecks.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Engagement, Demokratie & Gesellschaft: der Hintergrund

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 147 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2016 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Ottilie Wahl-Stumpf Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.