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"Stiftung alt-arm-allein"

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kaiserslautern · anerkannt 2008

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Einwerbung und Anlage von Finanzmitteln zur Förderung der Arbeit der Initiative "alt-arm-allein" Kaiserslautern e. V.. Sie unterstützt deren Aufgaben und Projekte vor Ort ideell und materiell.
(2) Die Stiftung kann auch die Verwaltung unselbständiger Stiftungen übernehmen, deren überwiegende Zwecke im Rahmen der in dieser Satzung festgelegten Zwecke liegen.
(3) Die Stiftung fördert die Begegnung mit Persönlichkeiten, die in Gesellschaft oder Kirche Verantwortung tragen und die öffentliche Diskussion sozialpolitischer Gegenwartsfragen, insbesondere solcher, die sich aus der Arbeit der Altenhilfe ergeben.
(4) Die Stiftung kann alle Maßnahmen ergreifen, die ihr zur Erreichung des Stiftungszweckes förderlich erscheinen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Religion & Kirche als Stiftungszweck

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Königstraße 25
67655 Kaiserslautern

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung2008
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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