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Monika und Horst Rahm-Stiftung

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gemeinnützig

Die Monika und Horst Rahm-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Heiligenmoschel.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 1 AO), 2. die Förderung der Religion (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 2 AO), 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 3 AO), 4. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 4 AO), 5. die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 5 AO), 6. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 7 AO), 7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 8 AO), 8. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 12 AO), 9. die Förderung des Tierschutzes (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 14 AO), 10. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. § 52 Abs.2, Nr. 15 AO), 11. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport), (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 21 AO), 12. die Förderung der Heimatpflege, der Heimatkunde und der Ortsverschönerung (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 22 AO), 13. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 25).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Organe

Vorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Monika und Horst Rahm-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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