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Stiftung der VR Bank Südpfalz eG

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gemeinnützig

Die Stiftung der VR Bank Südpfalz eG ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Landau in der Pfalz.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 „Gemeinnützige Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2) Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger Zwecke vor allem im Geschäftsgebiet der VR Bank Südpfalz eG. In den Genuss der Förderung können natürliche und juristische Personen kommen, die im Sinne von Abs. 3 förderungswürdig sind. 3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; 2. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 3. die Förderung von Kunst und Kultur; 4. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 5. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 9. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 12. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 13. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 14. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; Sofern der von der Körperschaft verfolgte Zweck nicht unter Satz 1 fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben jeweils eine Finanzbehörde im Sinne des Finanzverwaltungsgesetzes zu bestimmen, die für Entscheidungen nach Satz 2 zuständig ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung der VR Bank Südpfalz eG“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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