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Bürgerstiftung der Sparkasse Südpfalz

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gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung der Sparkasse Südpfalz ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Landau in der Pfalz.[1] Sie wurde 2024 errichtet und 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO);
c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
d) die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
e) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
f) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.7 AO);
g) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO);
h) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§ 52 Abs. 2 Nr. 11 AO);
i) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO);
j) die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO);
k) die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO);
l) die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO);
m) die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO);
n) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO);
o) die Förderung mildtätiger Zwecke durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die gemäß § 53 Nr. 1 AO infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die finanziell hilfebedürftig gemäß § 53 Nr. 2 AO sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Landau in der Pfalz sind insgesamt 18 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Bürgerstiftung der Sparkasse Südpfalz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.