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Christl & Joseph Möhring-Stiftung

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gemeinnützig

Die Christl & Joseph Möhring-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Unkel.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung gemäß § 52 Abs. 2.7 AO, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2.4 AO, die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes gemäß § 52 Abs. 2.12 sowie die selbstlose Unterstützung von Personen und Familien, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2) Der gemeinnützige Stiftungszweck wird in der Art und Weise verwirklicht durch stiftungseigene Maßnahmen, finanzielle Zuwendungen, materielle Ankäufe, Sammlungen von Hilfsgütern und deren Weitergabe an die hilfsbedürftigen Stellen, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung von gemeinnützigen Körperschaften nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO, die ihrerseits vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern oder verfolgen. 3) Die unter Punkt 2 genannten Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszweckes sollen konkret wie folgt umgesetzt werden: a.) Medizinische und humanitäre Versorgungen (§ 52.2.12 AO): Ankauf, Beschaffungen und Bereitstellungen von Medikamenten, medizinischen Ausrüstungen sowie anderen Gerätschaften und Gegenständen des medizinischen Bedarfs, Nahrungsmitteln, Unterkünften, Kleidung und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs als Hilfe sowie Vorbeugung und Bekämpfung von Unfall-, Brand-, Sturm-, Überschwemmungs- und sonstigen Ausnahmeereignissen, die Menschen, Tiere und Sachwerte in außergewöhnliche Ausnahme- und Notsituationen bringen bzw. gebracht haben. b.) Bildung und Erziehung (§ 52.2.7 AO): Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowie logistische Mithilfe zur Schaffung, dem Aufbau und Unterhalt beim Betrieb von Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie deren Einrichtungen und Ausstattungen. c.) Alten-, Kinder- und Jugendhilfe (§ 52.2.4 AO): Hilfe für behinderte, schwerstkranke, elternlose, halb- oder voll verwaiste Kinder und Jugendliche sowie hilfsbedürftigen älteren Menschen, insbesondere durch Förderungen entsprechender Einrichtungen, wie z.B. den Aufbau, Unterhalt und Betrieb von Kindergärten, Kinder- und Alten- und Seniorenheimen, Kinderdörfern und Kinder- und Alten- und Seniorentagesstätten sowie Kliniken und Hospizen in Form von finanziellen Zuwendungen. 4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Christl & Joseph Möhring-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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