Stiftung24

Klaus Erath Stiftung

Sitz in St. Martin · anerkannt 2017

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, vor allem der frühkindlichen Entwicklung und der Hilfeleistung für seelisch erkrankte junge Erwachsene, z. B. durch Unterstützung von Schulen, Erziehungsberatungsstellen, Unterhaltung von Kindergärten, Kinder- und Jugendheimen und ähnlichen Einrichtungen.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von einzelnen Projekten, die die frühkindliche Entwicklung fördern oder auch durch finanzielle Zuwendung für die Förderung der frühkindlichen Entwicklung von einzelnen Kindern und seelisch erkrankten jungen Erwachsenen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kropsburg 1
67487 St. Martin

Erreichbarkeit

06323 / 18 58

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in St. Martin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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