Carl-Friedrich Hansen-Stiftung
Sitz in Hamburg · anerkannt 1956
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, der Denkmalpflege, der Berufsbildung, der Altenhilfe und die Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
a) Zuschüssen zum Aufbau, zur Einrichtung und zur Unterhaltung des Deutschen Maler- und Lackierer-Museums,
b) Zuschüssen zur Durchführung kultureller Vorhaben einschließlich Denkmalpflege,
c) Zuwendungen für die innungseigene Lehrwerkstatt, für die Beschaffung und Unterhaltung der notwendigen Mittel, Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Immobilien sowie für die Durchführung von Kursen zur Förderung des beruflichen Nachwuchses,
d) Studienbeihilfen an bedürftige, besonders befähigte Berufsangehörige zum Besuch von durch die Maler- und Lackierer-Innung Hamburg anerkannten Lehranstalten und Bildungsstätten mit dem Ziel der Ablegung der Meisterprüfung und an besonders Begabte über dies Ziel hinaus,
e) Beihilfen an Berufsangehörige zum Besuch von Ausstellungen, Tagungen, öffentlichen Veranstaltungen und Studienreisen, die der Berufsausbildung oder der allgemeinen Fortbildung oder beiden dienen,
f) Zuwendungen für alle sonstigen Zwecke, die der Berufsausbildung und Fortbildung von Berufsangehörigen dienen,
g) Beihilfen für unverschuldet in Not geratene Kollegen/Kolleginnen oder deren Witwen/Witwer und
h) Beihilfen für nicht mehr im Beruf stehende alte Kollegen/Kolleginnen oder deren Witwen/Witwer in besonderen Fällen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Hamburger Maler-Innung |
|---|---|
| Anerkennung | 1956 |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Anerkennungsjahr 1956 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
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