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Heerlein und Dürst wohltätige Stiftung

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Die Heerlein und Dürst wohltätige Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1928 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: a) Die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Frauen, soweit dies aus öffentlichen Mitteln in hinreichendem Maße nicht geschieht, b) finanzielle Unterstützung junger Leute zur weiteren Ausbildung in den bildenden Künsten, d. h. der Malerei und Bildhauerkunst, den Naturwissenschaften einschliesslich der Forstwissenschaft und auf Polytechniken (unter vorzüglicher Berücksichtigung der Architekten und Ingenieure). Aus Erträgen der Stiftung dürfen auch solche wegen Förderung des Wohlfahrtswesens als gemeinnützig anerkannten Körperschaften Zuwendungen erhalten, deren Zwecke unter anderem die Unterbringung bedürftiger Mitbürger und Mitbürgerinnen ist. Hierbei muß sichergestellt sein. daß die Zuwendungen den bedürftigen Personen direkt zugute kommen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Heerlein und Dürst wohltätige Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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