Heerlein und Dürst wohltätige Stiftung
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
Die Heerlein und Dürst wohltätige Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1928 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a) Die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Frauen, soweit dies aus öffentlichen Mitteln in hinreichendem Maße nicht geschieht,
b) finanzielle Unterstützung junger Leute zur weiteren Ausbildung in den bildenden Künsten, d. h. der Malerei und Bildhauerkunst, den Naturwissenschaften einschliesslich der Forstwissenschaft und auf Polytechniken (unter vorzüglicher Berücksichtigung der Architekten und Ingenieure).
Aus Erträgen der Stiftung dürfen auch solche wegen Förderung des Wohlfahrtswesens als gemeinnützig anerkannten Körperschaften Zuwendungen erhalten, deren Zwecke unter anderem die Unterbringung bedürftiger Mitbürger und Mitbürgerinnen ist. Hierbei muß sichergestellt sein. daß die Zuwendungen den bedürftigen Personen direkt zugute kommen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1928 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Siehe auch
In Hamburg
Gleicher Zweck
- Stiftung "Zum Schwarzen Bär" Hannover
- Prof. Reinhard und Sigrid Kempa -Stiftung München
- Johann und Hedwig Scharringhausen-Stiftung Ludwigshafen am Rhein
- Heide-Kahle-Stiftung Frankfurt am Main
- Rudolf Helfrich-Stiftung Bildung und Beruf Hamburg
- Hans August Fischer Heimat-Stiftung Mittelsinn Bonn
- Bürgerstiftung Seelze Seelze
- Stiftung der Lebenshilfen Bitburg - Daun - Prüm Bitburg
- Zweck-Übersicht
Im Land Hamburg
- Hamburger Stiftung zur Förderung der Krebsbekämpfung Prislich
- Heinrich Pferdmenges-Stiftung Mönchengladbach
- Peter und Dietlinde Bischoff-Stiftung Frankfurt am Main
- Thor-Stiftung Stade
- Wohlfahrts- und Unterstützungseinrichtung der Firma Wilhelm Herm. Holm Klein Offenseth-Sparrieshoop
- Familie Madjera Stiftung Heide
- Hermann-Claudius-Stiftung Frankfurt am Main
- Versorgungskasse der Deutschen Presse Stuttgart
- Alle in Hamburg
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Heerlein und Dürst wohltätige Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.