Bürgerstiftung Dülmen
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Dülmen · anerkannt 2000
gemeinnützigBürgerstiftung
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Stiftungen nehmen im deutschen Recht eine besondere Stellung ein, die sie von Vereinen und anderen Organisationen unterscheidet. Diese sind in ihrer Zielsetzung und in ihren Entscheidungen vom Mehrheitswillen der Mitglieder abhängig, der Schwankungen unterworfen sein kann. Eine Bürgerstiftung ist demgegenüber eine sich selbst tragende Rechtspersönlichkeit, in der der einmal geäußerte, unveränderbare Wille des oder der Stifter - niedergelegt in der Satzung - und das dafür hingegebene Vermögen "auf ewig" geschützt sind; auch die Stifter sind an ihre einmal getroffene Entscheidung gebunden. Damit
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Münsterstr. 29
48249 Dülmen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Vorstand: Herr Berthold Büning (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Herr Klaus Göckener (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Herr Norbert Hypki (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Isabelle Wewers (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Frau Almut Lennartz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2000 |
|---|---|
| Anerkennung | 28.12.2000 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 14 in Dülmen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2000 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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