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Collegium Fridericianum Rosemarie und Wolfgang Simon Stiftung

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gemeinnützig

Die Collegium Fridericianum Rosemarie und Wolfgang Simon Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Duisburg.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Um über den Tag hinaus das Patenschaftsverhältnis lebendig zu halten und schon liebgewordene Traditionen fortzusetzen, wurde unter dem 17.12.1997 von der Bezirksregierung Düsseldorf die Collegium-Fridericianum- / Professor-Schumacher-Stiftung als selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des §2 Abs. 1 StiftG NW genehmigt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Kuratorium: Sophia Heinrich (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Wolfram Hahn (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jürgen Tasch (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Werner Maxwitat (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) OSTD Christof Haering - Vorsitzender - (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Collegium Fridericianum Rosemarie und Wolfgang Simon Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.