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Hermann-Massink-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Hermann-Massink-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Duisburg.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Die Hermann Massink Stiftung fördert regionale Initiativen und Einrichtungen, die sich „geschlagener“ Kinder und Jugendlicher annehmen. In Einzelfällen wird auch direkte Unterstützung gewährt. Die Stiftung wurde 2002 von der Bezirksregierung Düsseldorf als gemeinnützig anerkannt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Hermann Massink (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jörg Priebe (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Heidrun Friebel (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Duisburg sind insgesamt 69 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Hermann-Massink-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:DuisburgLand Nordrhein-WestfalenSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2002