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Gemeinschaftsstiftung Neue Philharmonie Westfalen

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gemeinnützig

Die Gemeinschaftsstiftung Neue Philharmonie Westfalen ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Recklinghausen.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Wofür diese Stiftung da ist

<body> <h1>Gemeinschaftsstiftung Neue Philharmonie Westfalen</h1> <p><a href="http: //www.stiftungen.stifterverband.info/s175_philharmonie">http: //gemeinschaftsstiftung-neue-philharmonie-westfalen.de</a> </p> </body>

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Christoph Tesche (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Karin Welge (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Mike-Sebastian Janke (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Meike Schlicht (Keine Vertretungsberechtigung) Dr. Jörg Hillebrand (Keine Vertretungsberechtigung) Dr. Peter Lucke (Keine Vertretungsberechtigung)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2007 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Gemeinschaftsstiftung Neue Philharmonie Westfalen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RecklinghausenLand Nordrhein-WestfalenKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2007