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Wolfgang Suwelack-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Wolfgang Suwelack-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Billerbeck.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Am 1. Dezember 2003 erfolgte die Anerkennung der Wolfgang Suwelack-Stiftung durch die Bezirksregierung Münster. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts hat ihren Sitz in Billerbeck. Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Am 23. Januar 2004 überreichte Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven dem Stifter Wolfgang Suwelack – im Beisein von Vorstand und Beirat der Stiftung – die Anerkennungsurkunde. Im Januar 2004 hat die Stiftung ihre Tätigkeit aufgenommen. Die Verantwortung für die Stiftung trägt der aus drei Personen bestehende Vorstand. Dem Stiftungsvorstand gehöre

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Ulla Ewelt (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Wolfgang Suwelack (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Stefan Querl (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Wolfgang Suwelack-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.