FUNUS Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Kabelsketal · anerkannt 2010
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist der Erhalt und die Förderung der Bestattungskultur in Deutschland. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht: durch Förderung von Vorhaben, welche geeignet sind, die historische Entwicklung der Bestattungskultur in Deutschland zu verbreiten, aktuelle bestattungskulturelle Themen aufzugreifen oder neue Entwicklungen im Bestattungswesen darzustellen und voranzutreiben sowie durch das Einwerben von Mitteln für die Stiftung. Die Zwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Am Flamarium 1
06184 Kabelsketal
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Frank Pasic (Vorsitzender)|Michael Kriebel (stellvertretender Vorsitzender)|Heinz Knoche
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2009 |
|---|---|
| Anerkennung | 10.12.2010 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
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Die Anerkennung im Jahr 2010 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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