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Stiftung Neue Phänomenologie

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gemeinnützig

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Hamburg geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Hamburg.

Die Stiftung Neue Phänomenologie ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Rostock.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Geisteswissenschaften, sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Schwerpunkt bildet die Unterstützung, Weiterentwicklung und Verbreitung der von dem Philosophen Hermann Schmitz entworfenen „Neuen Phänomenologie“. Die Vergabe der Stiftungsmittel kann national wie auch international erfolgen. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a. finanzielle Zuwendung an die „Gesellschaft für Neue Phänomenologie e.V.“ (VR 10107 in Rostock) oder Organisationen vergleichbarer Zielsetzungen b. finanzielle Förderung/Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Geisteswissenschaften. c. Sofern es die Vermögenslage zulässt, kann die Stiftung die vorgenannten Zwecke auch selbst verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Neue Phänomenologie“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RostockLand HamburgWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2010