S24STIFTUNG24

Richter Familienstiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Richter Familienstiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Rostock.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Stifter und deren gemeinsamen leiblichen und gesetzlichen Kinder.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt 213 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Eintrag einer von 213. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2024 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Eintrag „Richter Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:RostockLand Mecklenburg-VorpommernFamilienstiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2024