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Brigitte und Alfred Bofferding Stiftung

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gemeinnützig

Die Brigitte und Alfred Bofferding Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Zweck der Stiftung ist ebenfalls die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die selbstlose Unterstützung Bedürftiger im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, vorrangig obdachloser Menschen in Hamburg und Umgebung, insbesondere durch kostenlose Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Unterkunft. Die mit der Zweckverwirklichung verbundenen Arbeiten werden geleistet durch den Stiftungsvorstand, durch Hilfspersonen der Stiftung und auch durch Mittelvergabe an andere ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung für satzungsgemäße Zwecke, soweit diese Zwecke mit den Zwecken der Stiftung übereinstimmen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Förderung beantragen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2000 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Brigitte und Alfred Bofferding Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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