S24STIFTUNG24

Gettmann-Berger-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Gettmann-Berger-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Landau in der Pfalz.[1] Sie wurde 1994 errichtet und 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Sport & Freizeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

(1) Zweck der Gettmann-Berger-Stiftung ist die ideelle und materielle Unterstützung und Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen der Maria-Ward-Schule in Landau, insbesondere der Erziehung und Ausbildung.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Förderung der erzieherischen und schulischen Ziele der Maria–Ward–Schule in ideeller und materieller Hinsicht
b) Unterstützung des Schulträgers und der Schulleitung bei allen Maßnahmen, die die Maria–Ward–Schule betreffen
c) Weckung von öffentlichem Interesse an der Maria–Ward–Schule und der dazu gehörenden Öffentlichkeitsarbeit
d) Herausgabe von Schulberichten in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
e) Gewährung von Hilfen an bedürftige Schülerinnen
f) Herstellung von Pflege des Kontaktes mit den ehemaligen Schülerinnen der einzelnen Jahrgänge untereinander und miteinander
g) Förderung des Zusammenwirkens von Schülerinnen/Eltern und Schule
h) Ergänzung und Erweiterung des Bildungsangebotes der Schule durch das Angebot und die Durchführung von Fachvorträgen und Kursen
i) Förderung von Fortbildung und Weiterbildung
j) Förderung von Schulveranstaltungen (z. B. Schulsportfeste, Tag der offenen Tür, Studienfahrten usw.)
k) Ausbau der Beziehungen zu Partnerschaftsschulen
l) geeignete Maßnahmen, um den Stiftungszweck zu erreichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1995 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Gettmann-Berger-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.