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Friedrich Karl Ströher-Stiftung der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück und der Stadt Simmern/Hunsrück

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Friedrich Karl Ströher-Stiftung der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück und der Stadt Simmern/Hunsrück ist eine Stiftung mit Sitz in Simmern / Hunsrück.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Heimat & Brauchtum und Kunst & Kultur.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist es, das Werk des Malers Friedrich Karl Ströher möglichst geschlossen der Nachwelt zu erhalten und zu sichern, zugänglich und bekannt zu machen, insbesondere soweit es Stiftungsvermögen geworden ist, sowie die Bedeutung dieses Malers und seines Werkes für seine Hunsrücker Heimat, Landschaft und Kultur hervorzuheben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Heimat & Brauchtum

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Simmern / Hunsrück sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Friedrich Karl Ströher-Stiftung der Kreissparkasse Rhein-Hunsrück und der Stadt Simmern/Hunsrück“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.