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Stiftung Altes Rathaus Halle (Saale)

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Halle · anerkannt 2016

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Bewahrung der Erinnerung an das Architekturensemble Altes Rathaus und Ratswaage, die umfassende Förderung der Heimatkunde und -pflege mit dem Ziel des Wiederaufbaus des Alten Rathauses durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln zunächst vor allem für die Vervollständigung des Barockportals des Alten Rathauses sowie für die Restaurierung der noch vorhandenen Portalteile. Die Annahme zweckgebundener Zustiftungen und/oder Spenden auch für die Rekonstruktion weiterer Zierelemente des Alten Rathauses, des Gebäudes und seines Interieurs entspricht ebenfalls dem Stiftungszweck.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Heimat & Brauchtum: der Hintergrund

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Kleine Klausstraße 6
06108 Halle

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung29.04.2016
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Halle sind insgesamt 47 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2016 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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