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Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell

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gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell ist eine Stiftung mit Sitz in Bernkastel-Kues.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 2. Zweck der Stiftung ist die Förderung - der Jugendpflege, Jugendfürsorge - Jugendwohlfahrt sowie - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe durch eine steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Förderung erfolgt im Landkreis Cochem-Zell. Sollte der Landkreis Cochem-Zelll zum Zeitpunkt der Förderung nicht mehr existieren, so bezieht sich die regionale Begrenzung der Förderung ausschließlich auf den Bereich des ehemaligen Landkreises Cochem-Zell. Als Jugendliche zählen Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 3. Das Wirken der Stiftung ist insbesondere darauf gerichtet: 3.1 die Betreuung körperlich und/oder geistig behinderter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen; 3.2 Hilfestellung bei Maßnahmen (Kursen, Veranstaltungen), die zur Bewahrung der Jugend vor Alkohol-, Drogen- und Nikotinsucht führen, zu gewähren; 3.3 die Durchführung von Erholungsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen zu unterstützen; 3.4 Hilfestellung für Kinder und Jugendliche bei Maßnahmen, die der Freizeitgestaltung dienen, zu gewähren; 3.5 Jugendbildungsstätten zu unterstützen; 3.6 die Aus- und Weiterbildung zu unterstützen; 3.7 den Jugendsport in Schulen und Vereinen zu unterstützen; 3.8 die Herrichtung und Unterhaltung von Kindergärten zu fördern; 3.9 die Herrichtung und Unterhaltung von Kinderspielplätzen zu fördern; 3.10 den nationalen und internationalen Jugendaustausch zu unterstützen 3.11 Wettbewerbe in Schulen, schulähnlichen Einrichtungen und Auszeichnungen der herausragenden Leistungen im kulturellen Bereich zu unterstützen. Auf diesem Wege sollen u. a. gefördert werden: 3.11.1 die Kreismusikschule und Jugendorchester 3.11.2 die Musikgruppen/Abteilungen der Vereine, soweit sie ganz überwiegend aus Jugendlichen im Sinne dieser Satzung bestehen 4. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht. 5. Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke dadurch, dass sie Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts beschafft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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