Capricorn Foundation Stiftung zur Unterstützung von Kindern alleinerziehender Mütter
Sitz in Mainz · anerkannt 2025
Zweck laut Satzung
1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
2) Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO
b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO
c) die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 AO
3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterstützung von alleinerziehenden Müttern bei der Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder mit einem Höchstalter der Kinder von 25 Jahren. Die Verwirklichung der Stiftungszwecke kann auch erfolgen durch:
a) die sachliche oder finanzielle Unterstützung bei Krankheit der Mütter oder der Kinder
b) Nachhilfe im schulischen Bereich der Kinder
c) die Unterstützung bei der Ausbildung der Kinder z.B. durch Zuschüsse zu Studiengebühren oder Lehrbüchern
d) sportliche und musikalische Bildung der Kinder
e) die sachliche oder finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung
f) die Förderung von anderen gemeinnützigen Organisationen i.S.d. § 52 AO
g) die Förderung von anderen mildtätigen Organisationen i.S.d. § 53 AO
h) die Zuwendung der eigenen Mittel an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Stiftung oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke der Stiftung.
4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.
6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
7) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Stiftung kann auch Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Abs. 1 AO sein. Die Kooperation, planmäßiges Zusammenwirken und Förderung von anderen gemeinnützigen und mildtätigen Institutionen und Stiftungen zur unmittelbaren Zweckverwirklichung der eigenen Stiftungszwecke ist zulässig. Die Stiftung kann auch selbst (gemeinnützige und mildtätige) Körperschaften zur Zweckverwirklichung gründen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Pfarrer-Bechtolsheimer-Weg 8
55120 Mainz
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
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Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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