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Stiftung Kinderkrebsforschung Mainz

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gemeinnützig

Die Stiftung Kinderkrebsforschung Mainz ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 1998 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Gesundheit.

Stiftungszweck

2.1 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.2 Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch die umfassende Förderung der Gesunderhaltung, Gesundheitswiederherstellung und der Prävention von Krankheiten im Kinder- und Jugendalter. Insbesondere ist der Zweck der Stiftung die Hilfe für leukämie- und tumorkranke Kinder durch Förderung der Heilbehandlung, der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Kindern sowie Forschung und Weiterbildung im Bereich der Prävention von chronischen Erkrankungen, insbesondere Leukämie und Tumorerkrankungen. 2.3 Der Stiftungszweck kann insbesondere erfüllt werden durch: - die Vergabe von Forschungsmitteln; - die Schaffung, Erforschung und Weiterentwicklung von kind- und familiengerechten Versorgungsbedingungen unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse auf medizinischem und psychosozialem Gebiet; - die Beteiligung an der Finanzierung von Forschungsvorhaben; - die Vergabe von Stipendien an Studenten und begabte Nachwuchswissenschaftler auf dem Gebiet der pädiatrischen Onkologie; - Reisekostenzuschüsse für die Teilnehmer an Fachkongressen, anderen wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Forschungsaufenthalten im In­ und Ausland; - Bezuschussung von Sachaufwendungen (wissenschaftliche Literatur, Arbeitsmaterialien, technische Ausrüstung, Schreib- und Druckkosten etc.). Die Stiftung kann ihren Zweck auch durch Vergabe eines Preises für wissenschaftliche und praktische Arbeiten und Erkenntnisse auf dem Gebiet der Krebskrankheiten und anderen schweren Erkrankungen im Kindesalter erfüllen. Der Preis trägt den Namen „Marguerite Lina Siebert-Preis" der Stiftung Kinderkrebsforschung Mainz. Die vorgenannten Beispiele zur Zweckverwirklichung sind nicht abschließend. Die Stiftung kann vielmehr alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen. Hierzu gehören Kooperationen, planmäßiges Zusammenwirken und Förderung von anderen gemeinnützigen Institutionen und Stiftungen zur unmittelbaren Zweckverwirklichung der eigenen Stiftungszwecke. 2.4 Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. 2.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

  • Dr. Frank Kowalzik
  • Eva Schillo-Moissiadis

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Stiftung Kinderkrebsforschung Mainz“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MainzLand Rheinland-PfalzGesundheitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1998