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Günter und Lieselotte Powalla Stiftung

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gemeinnützig

Die Günter und Lieselotte Powalla Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1988 errichtet und 1989 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung, vor allem die Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen, Wissenschaft und Forschung in Bezug auf alte Menschen sowie die Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: 1. Im besonderen: die Schaffung, der Erwerb und die Unterhaltung von geeignetem Wohnraum für ältere Menschen sowie minderbemittelte oder mittellose Personen, die mindestens das 55. Lebensjahr überschritten haben. Im Rahmen des Stiftungszweckes kann die Stiftung unterhalten: a) Altenwohnungen, b) Altenwohnheime, c) Altenheime, d) Pflegeheime. e) Der Stiftung ist es erlaubt, im Rahmen einer Zusammenarbeit Zuwendungen an Träger von Altenheimen oder Pflegeheimen zu machen. Auch soll sie die Möglichkeit haben, die Aufgaben notleidender Stiftungen zu übernehmen und fortzuführen. 2. Die Weiterleitung finanzieller und ideeller Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften (z. B. Stiftungen) oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, die diese Zwecke verwirklichen. 3. Wenn und soweit die Mittel der Stiftung reichen, soll sie auch andere dem Wohle älterer Menschen dienende Zwecke verfolgen, z. B. auch durch finanzielle Förderung folgender Maßnahmen: ambulante Pflegedienste, Kulturveranstaltungen für Senioren, mobile Essenversorgung, Forschungsvorhaben der Altenmedizin, Altensport, Senioren-Begegnungsstätten, Zuschüsse zum Lebensunterhalt sowie technische Lebenshilfen und dergleichen. Soweit die Zuwendungen nicht direkt den begünstigten Personen zufallen, dürfen sie nur an steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts jeweils zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke geleistet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Günter und Lieselotte Powalla Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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