Stiftung24

Gaardejer Christian Lassen´s Mindefond

Sitz in Flensburg · anerkannt 2004

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur finanziellen Förderung der gemeinnützigen

Arbeit der dänischen Minderheit in Südschleswig, namentlich die Förderung religiöser Zwecke, der

öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, kultureller Zwecke, der Bildung und Erziehung, der

Wohlfahrtspflege und der Völkerverständigung. Die gesamten Mittel der Stiftung werden für diesen

Zweck verwendet. Zur Verwirklichung des Satzungszweckes sollen folgende anerkannt gemeinnützige

Körperschaften aus Mitteln der Stiftung unterstützt werden:

- Sydslesvigsk Forening e.V., Flensburg,

- Dansk Sundhedstjeneste for Sydselsvig e.V., Flensburg,

- Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V., Flensburg,

- Dansk Kirke I Sydslesvig e.V., Flensburg,

- Dansk Centralbibliothek, Flensburg,

- Sydslesvigs Danske Ungdomsforeninger e.V., Flensburg,

- Graenseforeningen e.V., Flensburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Sauermannstr. 8
24937 Flensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende und der Stellvertreter des Vorsitzenden des Vorstandes vertreten einzeln die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, der Stellvertreter des Vorsitzenden allerdings im Innenverhältnis nur im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden oder auf dessen besondere Weisung.

Organe

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie einem weiteren

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung17.05.2004
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Flensburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2004 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis