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Stiftung Hospital und Kloster zum Heiligen Geist

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Hospital und Kloster zum Heiligen Geist ist eine Stiftung mit Sitz in Flensburg.[1] Sie ist seit 1545 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Unterstützung persönlich hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die Altenhilfe und der Denkmalschutz. Diese Zwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, alte hilfsbedürftige Personen ohne Ansehen von Nationalität und Konfession ambulant oder stationär zu betreuen und zu pflegen und hierfür die erforderlichen Einrichtungen zu schaffen und vorzuhalten. Desweiteren werden die unter Denkmalschutz stehenden Klostergebäude und die darin enthaltenen Kunstgegenstände erhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Klostervorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Vorstand besteht aus drei Bürgern der Region Flensburg, der Sta dt Flensburg oder einer der an die Stadt angrenzenden Umlandgemeinden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Hospital und Kloster zum Heiligen Geist“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.