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Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach

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Die Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die ist die Förderung von Kunst und Kultur im vormaligen Staatsgebiet des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, einschließlich Denkmalschutz und Denkmalpflege. Ihre Zwecke verwirklicht die Stiftung durch die folgenden Maßnahmen: (2a) Im Bereich Kunst und Kultur: aa) Konservierung, Wiederherstellung und Restaurierung von Kulturgütern von künstlerischem, wissenschaftlichem und geschichtlichem Wert, einschließlich des Archivs des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. ab) Finanzierung von Veröffentlichungen zur Geschichte des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. ac) Durchführung und Finanzierung von Ausstellungen von Kulturgütern mit Bezug zur Geschichte des Hauses Sachen-Weimar-Eisenach. ad) Durchführung und Finanzierung von Projekten im Bereich der Geschichte des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. Förderfähig sind Ausstellungen, Veröffentlichungen, Workshops, Seminare, Diplomarbeiten, Doktorarbeiten, Forschungsprojekte, die sich mit der Geschichte des Hauses SachsenWeimar-Eisenach befassen. ae) Die Stiftungsmittel können ebenfalls für die Grabpflege des letzten Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Wilhelm Ernst, und des Erbgroßherzogs Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach eingesetzt werden. Dies schließt die in Zukunft eventuell notwendige Umbettung von Großherzog Wilhelm Ernst nach Weimar (historischer Friedhof/Fürstengruft) ein. (2b) Im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege: ba) Erhaltung und Unterhaltung von Denkmalen zur Geschichte des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach, einschließlich dessen Mausoleen. bb) Erhaltung und Unterhaltung der Grabstätten des Großherzoglichen Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach in Weimar, Heidelberg und Heinrichau. bc) Die Vergabe von Stipendien für Bildungseinrichtungen auf dem vormaligen Gebiet des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach zur Darstellung und Erforschung zur Geschichte des Großherzoglichen Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. (3) Die Stiftung kann daneben auch Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO). Die Mittelbeschaffung erfolgt zur Verwirklichung der in Absatz 1 und 2 angesprochenen Zwecke. (4) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Geldzuwendungen, b) Sachzuwendungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organe der Stiftung (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. ¿   §7 Vorstand (1) Die Stiftung wird von einem Vorstand geführt, der aus drei Personen besteht. ¿   §8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters i.S.d. §§ 86, 26 BGB und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. ¿

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenBildung & ErziehungDenkmalpflegeKunst & KulturWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2015