Gemeinnützige Kulturstiftung Prinz Michael, Prinzessin Dagmar und Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Mannheim · anerkannt 2015
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die ist die Förderung von Kunst und Kultur im vormaligen Staatsgebiet des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach, einschließlich Denkmalschutz und Denkmalpflege. Ihre Zwecke verwirklicht die Stiftung durch die folgenden Maßnahmen:
(2a) Im Bereich Kunst und Kultur:
aa) Konservierung, Wiederherstellung und Restaurierung von Kulturgütern
von künstlerischem, wissenschaftlichem und geschichtlichem Wert,
einschließlich des Archivs des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach.
ab) Finanzierung von Veröffentlichungen zur Geschichte des Hauses
Sachsen-Weimar-Eisenach.
ac) Durchführung und Finanzierung von Ausstellungen von Kulturgütern mit
Bezug zur Geschichte des Hauses Sachen-Weimar-Eisenach.
ad) Durchführung und Finanzierung von Projekten im Bereich der Geschichte
des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach. Förderfähig sind Ausstellungen,
Veröffentlichungen, Workshops, Seminare, Diplomarbeiten, Doktorarbeiten,
Forschungsprojekte, die sich mit der Geschichte des Hauses SachsenWeimar-Eisenach befassen.
ae) Die Stiftungsmittel können ebenfalls für die Grabpflege des letzten
Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Wilhelm Ernst, und des
Erbgroßherzogs Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach eingesetzt
werden. Dies schließt die in Zukunft eventuell notwendige Umbettung von
Großherzog Wilhelm Ernst nach Weimar (historischer Friedhof/Fürstengruft)
ein.
(2b) Im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege:
ba) Erhaltung und Unterhaltung von Denkmalen zur Geschichte des Hauses
Sachsen-Weimar-Eisenach, einschließlich dessen Mausoleen.
bb) Erhaltung und Unterhaltung der Grabstätten des Großherzoglichen
Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach in Weimar, Heidelberg und Heinrichau.
bc) Die Vergabe von Stipendien für Bildungseinrichtungen auf dem
vormaligen Gebiet des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach zur
Darstellung und Erforschung zur Geschichte des Großherzoglichen Hauses
Sachsen-Weimar-Eisenach.
(3) Die Stiftung kann daneben auch Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke
anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder für juristische Personen des
öffentlichen Rechts beschaffen (§ 58 Nr. 1 AO). Die Mittelbeschaffung erfolgt
zur Verwirklichung der in Absatz 1 und 2 angesprochenen Zwecke.
(4) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Geldzuwendungen,
b) Sachzuwendungen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Spinozastr. 12a
68165 Mannheim
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§6 Organe der Stiftung (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. ¿ §7 Vorstand (1) Die Stiftung wird von einem Vorstand geführt, der aus drei Personen besteht. ¿ §8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters i.S.d. §§ 86, 26 BGB und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. ¿
Organe
Vorstand Mitglieder: 3
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 18.02.2015 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Antrag und Förderpraxis
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Von den 63 Stiftungen mit Sitz in Mannheim verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Anerkennungsjahr 2015 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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