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Reinhold Goetz Grablegat

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist die Anschrift der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht der Sitz der Stiftung. Der tatsächliche Sitz geht aus der Quelle nicht hervor.

Die Stiftung „Reinhold Goetz Grablegat“ ist eine Stiftung.[1] Ihr Zweck liegt im Bereich Religion & Kirche.

Stiftungszweck

§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat wird zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet. (2) - (7)...   § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Mitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ist ein Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Bei einem zweiköpfigen Vorstand handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsbefugnis, wobei intern als vereinbart gilt, dass die Vertretung nur vom Vorsitzenden wahrgenommen werden soll. Die Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (3) Der erste Vorstand besteht aus Julien Grondin und Susann Pfarr. (4) Julien Grondin ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) Susann Pfarr ist, auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt, Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von Julien Grondin sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstand. Sie ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) - (13)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Reinhold Goetz Grablegat“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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