Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2008
gemeinnützig
Stiftungszweck
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient sozialen Zwecken insbesondere der Förderung und Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes und/oder ihrer psychosozialen Lebenssituation auf die Hilfe anderer angewiesen sind sowie der Förderung der Einrichtungen der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Weimar e. V., der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Kreisvereinigung Weimar e. V., der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, Kreisvereinigung Altkreis Apolda e. V. und des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda e. V.
(2) Der Stiftungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
- die Schaffung und Erhaltung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderungen zur Integration in das Gemeinwesen
- Planung und Durchführung von Freizeitmaßnahmen
- die Förderung selbstbestimmten Handelns von Menschen mit Behinderungen durch Einzelprojekte
- inhaltliche Weiterentwicklung der pädagogischen und therapeutischen Arbeit in den Einrichtungen des Einzugsbereiches des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda durch Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen
- Hilfeleistungen für Familien und Alleinstehende mit Kindern mit einer Behinderung.
(3) Der Stiftungszweck kann durch eigene Projekte ebenso wie durch Unterstützung anderer Projektträger mit denselben Zielen erreicht werden. Damit beschränkt sich die Förderung nicht nur auf die Einrichtungen des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda e. V., sondern auch auf sonstige dem Zweck verbundene Institute.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
(5) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Stiftungsvorstand nach billigem Ermessen.
(6) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
(7) Die Stiftung fördert in akuten Notfällen und bei besonderer Bedürftigkeit finanzielle und materielle Einzelfallhilfen nur dann, wenn andere Förderungsmöglichkeiten, auf die ein Anspruch erhoben werden kann, ausgeschöpft sind.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Anschrift und Kontakt
Anschrift
Belvederer Allee 19
99425 Weimar
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Stiftungsorgane sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. (2) Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ... (3) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ausscheidende Mitglieder der Stiftungsorgane bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger und deren Annahme im Amt. ... (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen. § 8 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis sechs Mitgliedern. ... Der Gründungsvorstand besteht aus drei Personen, ... (2) Der Stiftungsvorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie den ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes. ... Der Vorsitzende muss dem Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e. V. angehören. § 9 Aufgaben des Stiftungsvorstandes (1) Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder, darunter der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes bzw. bei dessen Verhinderung der erste stellvertretende Vorsitzende, vertreten. (2) Der Stiftungsvorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... (6) Grundstücksveräußerungsgeschäfte, welche die Stiftung im Einzelfall mit mehr als Euro 25.000,00 verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrates.
Organe
Vorstand Mitglieder: 3-6 Stiftungsrat Mitglieder: 5-10
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 28.07.2008 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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