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Familie Will Stiftung für soziale Demokratie

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gemeinnützig

Die Familie Will Stiftung für soziale Demokratie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

§ 2 Stiftungszweck
(1)Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Stiftung ist die allgemeine Förderung
- des demokratischen Staatswese s im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24AO,
der politischen und zivilgesellschaftlichen Wahrnehmungsfähigkeit und des politischen und
zivilgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins für soziale Demokratie als Volksbildung
im Sinne von § 52 Abs. 2 Saft 1 Nr. 7AO, - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9AOdurch planmäßige, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbs ausgeübte
Sorge für notleidende und gefährdete Menschen, die körperlich, geistig, seelisch oder wirtschaftlich hilfsbedürftig sind, wobei sich die Sorge auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstreckt, sowohl Vorbeugung als auch Abhilfe bezweckt.
(3) Die Stiftung verwirklicht ihre Satzungszwecke durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 0 zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zweck im Sinne von Abs. (2) anderer inländischer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Durch eine Satzungsänderung kann bestimmt werden, dass für die Zukunft die gemeinnützigen Zwecke, die derzeit lediglich fördernd verwirklicht werden, auch operativ verwirklicht werden dürfen, sofern gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen.
(5) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung.
(6) Die Stiftung arbeitet parteipolitisch neutral. Sie verfolgt keine Zwecke im Sinne der Förderung politischer Partei und derer Programme.
(7) Die Stiftung kann durch Mittelweitergabe an ausländische Körperschaften sowohl des privaten als auch des öffentlichen Rechts weltweit fördern, ihre Auslandstätigkeit bleibt dabei im Sinne des § 51 Abs.2 AO strukturell auf die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im Inland bezogen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Mitglieder des Kuratoriums können nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes sein und umgekehrt.   § 10 Aufgaben und Beschlussfassungen des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Für die Beschlussfassung gilt § 8 entsprechend. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gibt er sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch das Kuratorium bedarf. Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, so ist jedes Mitglied befugt, die Stiftung allein rechtsgeschäftlich zu vertreten. Das Kuratorium kann verlangen, dass die Geschäftsordnung eine Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern regelt. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn dem das Kuratorium im Einzelfall zustimmt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 2 Kuratorium Mitglieder: 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2021 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Familie Will Stiftung für soziale Demokratie“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.