Paritätische BuntStiftung Thüringen
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gemeinnützig
Die Paritätische BuntStiftung Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Neudietendorf.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wohlfahrtswesen in der Gestaltung des Gemeinwesens sowie die Förderung und Entwicklung des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die a. Erschließung und Verbreitung innovativer Ansätze, Modelle und Methoden, im Zuge neuer gesellschaftlicher Anforderungen an das Gemeinwesen, b. Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben und praxisbezogenen Projekten, c. Förderung und Stärkung einer nachhaltigen und stabilen Arbeit in PARITÄTISCHEN Netzwerken, d. Förderung von einzelnen, beispielhaften Initiativen, e. Werbung um die finanzielle und ideelle Unterstützung dieser Stiftung. (3) Die Stiftung realisiert den Zweck vorwiegend durch die Förderung der Tätigkeit des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Thüringen e.V. mit seinen Mitgliedsorganisationen. (4) Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Umfange verwirklicht werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 1.277 Stiftungen im Bereich Engagement, Demokratie & Gesellschaft
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand. ( 2) - (6) ... § 7 Vorstand (1) Der Vorstand wird durch den Stiftungsrat berufen. Den ersten Vorstand beruft der Stifter. Wiederberufung ist zulässig. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die nicht amtierende Vorstandsmitglieder des Stifters sein dürfen. Der Vorstand setzt sich aus dem/der Stiftungspräsidenten/in und dem/der Stiftungsdirektor/in zusammen. ... (2) Der/die Stiftungspräsident/in wird für drei Jahre vom Stiftungsrat berufen. Der/ die erste Stiftungspräsident/in wird für zwei Jahre vom Stifter berufen. (3) Der/die Stiftungsdirektor/in ist - ausreichende Stiftungsmittel vorausgesetzt hauptamtlich tätig. Der/die Stiftungsdirektor/in wird für sechs Jahre vom Stiftungsrat berufen. Der/ die erste Stiftungsdirektor/in wird für sechs Jahre vom Stifter berufen. § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates, für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks. (2) Die Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemeinsam. Sie können sich für Angelegenheiten des laufenden Geschäftsverkehrs gegenseitig vertreten. ... (3) ...
Organe
Stiftungsrat Mitglieder: 9 Stiftungsvorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Neudietendorf
Gleicher Zweck
- Bürgerstiftung Geislingen an der Steige Geislingen
- Stiftung Standortsicherung Kreis Lippe Detmold
- AHS - Augustin-Hottendorf-Stiftung Hamburg
- Bürgerstiftung Meschede Meschede
- Michael-Vetter-Stiftung Erbach
- Pastor Keßler'sche Stiftung zu Radisleben Ballenstedt
- Bürgerstiftung Dabringhausen Wermelskirchen
- Jürgen Wirtgen Stiftung Neustadt (Wied)
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Cataleya Stiftung Lauscha
- H I O B Stiftung SCHOP Zella-Mehlis
- Stiftung-Judenbach Sonneberg
- König-Stiftung Eisfeld
- Stiftung Heimattreue Erfurter Erfurt
- Deutsche Schillerstiftung von 1859 Weimar
- Stiftung Bildung für Thüringen Erfurt
- Stiftung Landschaftspark Nohra Nohra
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Paritätische BuntStiftung Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.