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Paritätische BuntStiftung Thüringen

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gemeinnützig

Die Paritätische BuntStiftung Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Nesse-Apfelstädt.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wohlfahrtswesen in der Gestaltung des Gemeinwesens sowie die Förderung und Entwicklung des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements. 
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die
a. Erschließung und Verbreitung innovativer Ansätze, Modelle und Methoden, im Zuge neuer gesellschaftlicher Anforderungen an das Gemeinwesen,
b. Förderung und Durchführung von Forschungsvorhaben und praxisbezogenen Projekten,
c. Förderung und Stärkung einer nachhaltigen und stabilen Arbeit in PARITÄTISCHEN Netzwerken,
d. Förderung von einzelnen, beispielhaften Initiativen,
e. Werbung um die finanzielle und ideelle Unterstützung dieser Stiftung. 
(3) Die Stiftung realisiert den Zweck vorwiegend durch die Förderung der Tätigkeit des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Thüringen e.V. mit seinen Mitgliedsorganisationen. 
(4) Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Umfange verwirklicht werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Engagement, Demokratie & Gesellschaft als Stiftungszweck

Stiftungen in diesem Bereich fördern bürgerschaftliches Engagement, politische Bildung, Demokratieprojekte, Ehrenamt und die Arbeit gegen Extremismus. Grundlage sind unter anderem § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 24 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 1.276 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorganisation (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Vorstand.  ( 2) - (6) ...   § 7 Vorstand  (1) Der Vorstand wird durch den Stiftungsrat berufen. Den ersten Vorstand beruft der Stifter. Wiederberufung ist zulässig. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die nicht amtierende Vorstandsmitglieder des Stifters sein dürfen. Der Vorstand setzt sich aus dem/der Stiftungspräsidenten/in und dem/der Stiftungsdirektor/in zusammen.  ...  (2) Der/die Stiftungspräsident/in wird für drei Jahre vom Stiftungsrat berufen. Der/ die erste Stiftungspräsident/in wird für zwei Jahre vom Stifter berufen.  (3) Der/die Stiftungsdirektor/in ist - ausreichende Stiftungsmittel vorausgesetzt hauptamtlich tätig. Der/die Stiftungsdirektor/in wird für sechs Jahre vom Stiftungsrat berufen. Der/ die erste Stiftungsdirektor/in wird für sechs Jahre vom Stifter berufen.  § 8 Aufgaben des Vorstandes  (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung im Rechts- und Geschäftsverkehr. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Er sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates, für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Erfüllung des Stiftungszwecks.  (2) Die Mitglieder des Vorstands vertreten die Stiftung gemeinsam. Sie können sich für Angelegenheiten des laufenden Geschäftsverkehrs gegenseitig vertreten. ...  (3)  ...

Organe

Stiftungsrat Mitglieder: 9 Stiftungsvorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Nesse-Apfelstädt sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Paritätische BuntStiftung Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenEngagement, Demokratie & GesellschaftSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2008