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Stiftung Bildung für Thüringen

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gemeinnützig

Die Stiftung Bildung für Thüringen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnütziger Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung. (2) Die Stiftung erfüllt diesen Zweck durch die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft sowie der Bildung in den Fachbereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik(MINT-Bildung) für Kinder und Jugendliche als Schlüsselqualifikationen einer zukunftsorientierten Bildung. DieMINT-Bildung umfasst alle Entwicklungsstufen der Bildungskette (Kita/Schule), sie soll Interesse, fundierte Kenntnisse vermitteln und begabte/besonders interessierte Kinder und Jugendlich frühzeitig und kontinuierlich fördern. (3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch (a) die Förderung von Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung und Schulentwicklung; (b) Projekte an allen Schularten, die der Berufswahl- und Studienwahlvorbereitung dienen sowie der Potentialanalyse; (c) Projekte mit Kindertagesstätten und Schulen aller Schularten; (d) Begabungs- und Engagementförderung (besonders Talentierte, Leistungsbereite oder Engagierte). (4) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck selbst, durch eigene Projekte, oder in Form der Mittelzuwendung (personell, materiell, finanziell, sächlich) an andere steuerbegünstigte Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke. Die Mittelzuwendung gemäß § 58 Nr. 1 AOdarf auch zugunsten anderer Zwecke als dem Satzungszweck der Stiftung erfolgen, soweit durch die Förderung inhaltlich Stiftungszwecke erfüllt werden. (5) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung  (1) Zwingendes Organ der Stiftung ist der Vorstand.  ...  (3) Solange ein Kuratorium nicht eingesetzt ist, werden die statutarischen Rechte und Pflichten des Kuratoriums vom Stifter (Vorstand des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft e. V.) wahrgenommen. Beschlussfassungen des Kuratoriums werden durch die Zustimmung des Stifters ersetzt.  (4) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen. Zeitaufwand wird nicht entgolten. Ihnen dürfen keine Vermögensteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet werden.   § 8 Vorstand  (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Geschäftsführer des Bildungswerks der Thüringer  Wirtschaft e. V. als geborenem Mitglied und zwei bis vier weiteren Mitgliedern, die vom  Stifter (§ 7 Absatz 3) bzw. vom Kuratorium für eine einheitliche Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden.  ...   § 9 Rechte und Pflichten des Vorstands  (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (2)  Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Ihnen kann  vom Stifter (§ 7 Absatz 3) bzw. vom Kuratorium für einzelne oder wiederkehrende  Rechtsgeschäfte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Im  Übrigen vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes die Stiftung gemeinschaftlich. Intern gilt  als vereinbart, dass zunächst der Vorsitzende die Stiftung vertritt und nur im Falle dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende und nur bei dessen Verhinderung zwei  Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Bildung für Thüringen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2006