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Stiftung Bildung für Thüringen

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Erfurt · anerkannt 2006

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2
Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gemeinnütziger Zweck der
Stiftung ist die Förderung der Bildung.
(2) Die Stiftung erfüllt diesen Zweck durch die Förderung der Zusammenarbeit von Schule und
Wirtschaft sowie der Bildung in den Fachbereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft, Technik(MINT-Bildung) für Kinder und Jugendliche als
Schlüsselqualifikationen einer zukunftsorientierten Bildung. DieMINT-Bildung umfasst alle
Entwicklungsstufen der Bildungskette (Kita/Schule), sie soll Interesse, fundierte Kenntnisse
vermitteln und begabte/besonders interessierte Kinder und Jugendlich frühzeitig und
kontinuierlich fördern.
(3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch
(a) die Förderung von Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung und Schulentwicklung;
(b) Projekte an allen Schularten, die der Berufswahl- und Studienwahlvorbereitung
dienen sowie der Potentialanalyse;
(c) Projekte mit Kindertagesstätten und Schulen aller Schularten;
(d) Begabungs- und Engagementförderung (besonders Talentierte, Leistungsbereite
oder Engagierte).
(4) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck selbst, durch eigene Projekte, oder in Form der
Mittelzuwendung (personell, materiell, finanziell, sächlich) an andere steuerbegünstigte
Körperschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke. Die Mittelzuwendung gemäß § 58 Nr. 1 AOdarf auch
zugunsten anderer Zwecke als dem Satzungszweck der Stiftung erfolgen, soweit durch die
Förderung inhaltlich Stiftungszwecke erfüllt werden.
(5) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten,
Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verfügung stellen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Peterstr. 1
99086 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung  (1) Zwingendes Organ der Stiftung ist der Vorstand.  ...  (3) Solange ein Kuratorium nicht eingesetzt ist, werden die statutarischen Rechte und Pflichten des Kuratoriums vom Stifter (Vorstand des Bildungswerks der Thüringer Wirtschaft e. V.) wahrgenommen. Beschlussfassungen des Kuratoriums werden durch die Zustimmung des Stifters ersetzt.  (4) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen angemessenen Auslagen und Aufwendungen. Zeitaufwand wird nicht entgolten. Ihnen dürfen keine Vermögensteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet werden.   § 8 Vorstand  (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus dem Geschäftsführer des Bildungswerks der Thüringer  Wirtschaft e. V. als geborenem Mitglied und zwei bis vier weiteren Mitgliedern, die vom  Stifter (§ 7 Absatz 3) bzw. vom Kuratorium für eine einheitliche Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden.  ...   § 9 Rechte und Pflichten des Vorstands  (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (2)  Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Ihnen kann  vom Stifter (§ 7 Absatz 3) bzw. vom Kuratorium für einzelne oder wiederkehrende  Rechtsgeschäfte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Im  Übrigen vertreten zwei Mitglieder des Vorstandes die Stiftung gemeinschaftlich. Intern gilt  als vereinbart, dass zunächst der Vorsitzende die Stiftung vertritt und nur im Falle dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende und nur bei dessen Verhinderung zwei  Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2006
Anerkennung26.04.2006
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

In Erfurt sind insgesamt 750 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis